Die beliebtesten Arten von losen Zahnspangen sind aktive und passive Platten, Aligner und funktionskieferorthopädische Geräte. Die herausnehmbaren Apparaturen unterscheiden sich jeweils in Material, Anwendung und Funktion. Die nachfolgende Liste erklärt die vier wichtigsten Arten von losen Zahnspangen ausführlich.
Aktive Platte
Die aktive Platte ist ein herausnehmbares, kieferorthopädisches Behandlungsgerät zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Aktive Platten bestehen aus einer Kunststoffbasis und an den Zähnen fixierten Drahtklammern. Sie verschieben Zähne durch konstanten Druck von Nachstellschrauben, Drahtfedern und Klammern.
Die aktive Platte wird eingesetzt, wenn der Kiefer zu eng ist, die Zähne nicht genügend Platz im Kiefer haben, eine Fehlstellung der Zähne vorliegt oder Zahnlücken Probleme bereiten. Sie eignet sich vor allem für kleinere Verschiebungen und wird vermehrt bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt, da sich der Kiefer noch im Wachstum befindet.
Eine aktive Platte muss mindestens 15 Stunden pro Tag getragen werden, um eine Korrektur der Zahnfehlstellung zu erreichen. Die Schrauben werden vom Patienten selbst in regelmäßigen Zeitabständen an den Kiefer angepasst. Die Behandlungsdauer variiert je nach Schwere der Fehlstellung, Endziel der Behandlung und Alter des Patienten. Die Therapiezeit beträgt sechs Monate bis zwei Jahre.
Die Kosten für die Behandlung mit einer aktiven Platte variieren je nach Beschwerdebild und Anzahl der zu versorgenden Zähne. Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Kosten für eine aktive Platte bis zum 18. Lebensjahr bei diagnostizierten Fehlstellungen der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5. Bei Erwachsenen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung mit einer losen Zahnspange nicht.
Funktionskieferorthopädische Geräte
Funktionskieferorthopädische Apparaturen sind herausnehmbare Geräte, die ohne aktive Kräfte auskommen und die Zähne durch körpereigene Reize und Muskelkräfte korrigieren. Sie trainieren aktiv die Funktionen der Mundmuskulatur und agieren als Sportgeräte für den Mund. Körperwachstum wird für die Behandlung vorausgesetzt.
Funktionskieferorthopädische Geräte beeinflussen das Wachstum von Ober- und Unterkiefer bei Kindern und Jugendlichen. Sie dienen der Angleichung von Ober- und Unterkiefer, indem sie Fehlstellungen korrigieren und das Kieferwachstum fördern. Körpereigene Kräfte wie die Muskelaktivität der Lippen und der Kaumuskulatur wirken auf das Wachstum von Zähnen und Kiefer ein.
Funktionskieferorthopädische Apparaturen bestehen aus zwei Teilen, die lose im Mund liegen. Die losen Zahnspangen gibt es in verschiedenen Ausführungen, die sich in Aufbau und Wirkung geringfügig unterscheiden. Der Aktivator wird primär in der kindlichen Frühbehandlung und im Wechselbiss eingesetzt und korrigiert die Lage von Ober- und Unterkiefer. Der Bionator funktioniert ähnlich wie der Aktivator, ist aber schmaler aufgebaut und der Bereich der oberen Schneidezähne bleibt frei. Am Gaumen ist ein Drahtbügel integriert, der die Zungenposition beeinflusst. Mit dem Bionator werden der offene Biss, der Vorbiss und der Überbiss behandelt. Der Funktionsregler nach Fränkel wird bei der Frühbehandlung im Milchgebiss als auch bei älteren Kindern eingesetzt. Wie bei allen FKO-Geräten wird der Funktionsregler zur Korrektur der Lagebeziehung von Ober- und Unterkiefer verwendet.
Eine Tragedauer von mindestens 16 Stunden pro Tag ist bei funktionskieferorthopädischen Apparaturen erforderlich, um ein erfolgreiches Behandlungsergebnis zu gewährleisten. Wird die Tragedauer unterschritten, ist die Stimulation der Muskulatur zu gering, um eine Veränderung der Fehlstellung herbeizuführen. Je nach Ausmaß der Fehlstellung und Wachstum des Kindes beträgt die gesamte Behandlungsdauer ein bis drei Jahre.
Die Kosten für eine Behandlung mit funktionskieferorthopädischen Apparaturen variieren je nach individueller Diagnose, Behandlungsdauer und gewählter Apparatur. Die Kostenübernahme wird in einem Gespräch mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine funktionskieferorthopädische Apparatur bis zum 18. Lebensjahr bei diagnostizierten Fehlstellungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5. Bei Erwachsenen übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht. In einem individuellen und transparenten Beratungsgespräch mit der Kieferorthopädie Adami & Uhse werden die anfallenden Kosten mit dem Patienten erörtert.